Die Genossenschaft
Voraussetzung für die Anmietung einer Wohnungen ist die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft. Um Mitglied zu werden, beteiligen Sie sich nach Genehmigung durch unseren Vorstand an der Genossenschaft aufgrund einer schriftlichen, unbedingten Beitrittserklärung durch Übernahme eines oder mehrerer Geschäftsanteile. Jedes Mitglied ist verpflichtet, fünfzehn Anteile zu übernehmen. Hinzu kommt das Eintrittsgeld. Je voller m²-Wohnfläche ist bei Abschluss eines Mietvertrages ein weiterer Anteil zu zeichnen. Bedingt durch die große Nachfrage nach unseren Wohnungen ist eine „Vorab-Mitgliedschaft mit späterem Wohnungswunsch“ nicht gewünscht.
Da die Mitgliedschaft ein separates Rechtsgeschäft darstellt, müssen Sie bei Beendigung des Mietverhältnisses im Bedarfsfall die Mitgliedschaft auch separat kündigen. Die Kündigung findet nur zum Schluss eines Geschäftsjahres statt. Sie muss mindestens ein Jahr vorher schriftlich erfolgen. Die Auszahlung des Geschäftsguthabens ist somit kurzfristig nicht möglich. Mitglied in der Genossenschaft zu bleiben hat natürlich auch attraktive Vorteile, da auf die Geschäftsanteile seit Jahren eine Dividende von 4% ausgeschüttet wird.